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Welches Format erwartet das Unternehmensregister?

Für die Übermittlung an das Unternehmensregister ist XML das relevante Format. Viele Rechnungslegungsunterlagen liegen aber als PDF, Word oder Excel vor.

XML als relevantes Übermittlungsformat

Das Unternehmensregister erwartet XML als Übermittlungsformat für Rechnungslegungsunterlagen. Erst validiertes XML ist einreichungsfähig.

PDF, Word oder Excel enthalten zwar die Inhalte, sind aber kein maschinenlesbares, einreichungsfähiges XML.

Quellformat und Einreichungsformat sind nicht dasselbe

PDF, Word und Excel sind verbreitete Ausgangsformate, in denen Bilanz, GuV, Anhang oder Lagebericht vorliegen. Sie sind Quelldokumente, nicht das Einreichungsformat.

Ein PDF ist deshalb nicht einreichungsfähig: es muss erst in das geforderte XML überführt werden. Quelle und Einreichungsformat zu verwechseln, ist eine häufige Fehlerquelle im Offenlegungsprozess.

Warum konvertierungsbedingte Kosten entstehen

Werden Unterlagen nicht im XML-Format, sondern als PDF, Word oder Excel angeliefert, kann die registerführende Stelle ein Konvertierungsentgelt erheben.

Ein XML-first-Ablauf reduziert diesen Aufwand, weil die Übermittlung direkt im geforderten Format erfolgt.

Kostenstruktur im Detail →

Wie ein XML-first-Ablauf hilft

Uregistry wandelt bestehende Rechnungslegungsunterlagen aus PDF, Excel oder Word in validiertes XML um und reduziert so manuelle XML-Arbeit und unnötigen Konvertierungsaufwand.

Häufige Reibungspunkte sind unklare Strukturen, inkonsistente Beschriftungen oder fehlende Pflichtfelder. Jeder Konvertierungsschritt ist im Editor einsehbar; mögliche Blocker sind erkennbar und korrigierbar.

PDF, Excel oder Word zu XML: Unterlagen vorbereiten

Bestehende Unterlagen liegen oft als PDF, Excel oder Word vor – nicht als einreichungsfähiges XML. Uregistry übernimmt Strukturierung und Validierung und erzeugt ein einreichungsbereites XML.

Der Ablauf: Upload von PDF, Excel oder Word, Strukturierung und XML-Generierung, Prüfung und Korrektur, Einreichung oder Download.

Einreichungs-Guide mit Ablauf →

Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Verbindliche Vorgaben bei den zuständigen Stellen oder einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung prüfen.