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Was kostet die Offenlegung im Unternehmensregister?

Die Kosten einer Offenlegung hängen nicht nur von der Unternehmensgröße ab, sondern auch vom Einreichungsformat. Dieser Rechner vergleicht für Ihre Parameter die klassische Einreichung (PDF, Office oder Scan) mit dem XML-Weg über Uregistry.

Was dieser Rechner vergleicht

Die Gesamtkosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: der gesetzlichen Registergebühr nach JVKostG und, je nach Format, zusätzlichen konvertierungsbedingten Kosten.

Eingeschlossen sind die JVKostG-Gebühr, anfallende Konvertierungsentgelte bei PDF oder Office, erhöhte Bearbeitungsentgelte bei Scans sowie der Uregistry-Preis für die XML-Erstellung. Nicht eingeschlossen sind Ihr interner Aufwand für die Belegbeschaffung oder gegebenenfalls externe Beratung.

Die vollständige Erläuterung der Gebührenstruktur, der Rechtsgrundlagen und der Beispiele findet sich auf der Seite Fristen, Formate, Kosten.

Gebührenstruktur im Detail →

Kostenrechner Offenlegung

Vergleichen Sie: klassische PDF/Scan-Einreichung vs. Uregistry (validiertes XML).

Hinweis: die Uregistry-Preise sind noch nicht final. JVKostG-Gebühren und Konvertierungsentgelte sind gemäß Kostenverzeichnis verifiziert.

Tipp: Für eine möglichst genaue Schätzung geben Sie idealerweise beide Werte ein. Uregistry wird nach Seiten abgerechnet, das Konvertierungsentgelt des Unternehmensregisters berechnet sich nach Zeichen.

Geschätzt: ca. 40.000 Zeichen (aus 20 Seiten × 2000 Zeichen/Seite)

Direkte Einreichung im Office Format888,00 €
Über Uregistry114,50 €
Registergebühr (XML) an das Unternehmensregister55,00 €
Uregistry-Service *50,00 €
Ersparnis773,50 €
Ersparnis in %87.1 %

Effektiv: 40.000 Zeichen

JVKostG-Gebühren und Konvertierungsentgelte gemäß Kostenverzeichnis.

* Uregistry-Preis netto, zzgl. gesetzl. MwSt.

Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Hinweis: Uregistry unterscheidet nicht zwischen Scan- und normalen Seiten — der Preis pro Seite bleibt gleich, unabhängig vom Format der Quelldokumente.

Fazit

Wer die Einreichung von Anfang an im XML-Format aufsetzt, vermeidet konvertierungsbedingte Zusatzkosten. Der Rechner oben zeigt den konkreten Unterschied für Ihre Situation.

Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Verbindliche Vorgaben bei den zuständigen Stellen oder einer qualifizierten Rechts- und Steuerberatung prüfen.